Die Ausnahme-Klausel Jesu für Ehescheidung und Wiederheirat in Mt 5,32 u. 19,9
Eine Untersuchung der Begriffe Porneia (Unzucht/(Hurerei) und Moicheia (Ehebruch)
Joachim Hübel
Basis-Texte:
Jesus Christus: „Es ist aber gesagt: Wer seine Frau entlassen will, gebe ihr einen Scheidebrief. Ich aber sage euch: Jeder, der seine Frau entlassen wird, außer aufgrund von Hurerei/Unzucht (griech.: Porneia), macht, dass mit ihr Ehebruch begangen wird; und wer eine [solche, aus beliebigem Grund] Entlassene heiratet, begeht Ehebruch.“ (Mt 5,31.32)
„Ich sage euch aber, dass, wer immer seine Frau entlässt, außer wegen Hurerei/Unzucht (griech.: Porneia), und eine andere heiratet, Ehebruch begeht; und wer eine [aus beliebigem Grund] Entlassene heiratet, begeht Ehebruch.“ (Mt 19,9)
Ein Glaubensbruder schrieb mir in einer Email über Scheidung und Wiederheirat folgende Erklärung:
„Ich persönlich habe die Erkenntnis aus der Schrift, dass ich mich nicht aktiv von meiner Frau scheiden lassen darf. Das käme für mich nicht in Frage. Jüdische Ausleger meinen nach Niederschrift des NT: Ein Mann darf seine Frau nur aufgrund von Porneia (= vorehelicher Sex) entlassen, wenn er merkt, dass sie Jungfrauschaft vorgetäuscht hat (so im Falle von Joseph und Maria – Mt 1,18-29) [siehe dazu 5.Mo 22,13-21]. Und das hat der Jude Jesus auch so gemeint. Wenn eine Ehe bereits geschlossen wurde, ist Untreue nicht Porneia sondern Moicheia, davon redet aber Jesus nicht im Griechischen Urtext [in Mt 5,32 und in Mt 19,9 siehe oben die Textzitate – vgl. Mk 10,11.12*; Lk 16,18*]. – Wie dem auch sei, meine Meinung vertrete ich für mich persönlich. Wer anders denkt - ich bin nicht Gott. Er muss seinen Standpunkt vor Gott vertreten und nicht vor mir.“ [Einfügungen in Klammern und schwarzer Schrift stammen von mir – J. Hübel]
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* Bei den beiden Synoptikern Markus und Lukas fehlt beim Scheidungsverbot Jesu die Ausnahme-Klausel. Das kommt daher, dass die beiden nicht den zwölf ursprünglichen Aposteln angehörten und somit auch keine unmittelbaren Ohrenzeugen dieser Aussage Jesu waren. Sie geben nur eine verkürzt überlieferte Version wieder. Doch der Apostel und Evangelist Matthäus hat die Ausnahme-Klausel persönlich aus dem Munde Jesu gehört.
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Meine Einwände zu der von dem Glaubensbruder beschriebenen Position:
„Durch die von dir dargestellte Fehlinterpretation sind leider viele Glaubensgeschwister, die sich aufgrund von Ehebruch/Unzucht haben scheiden lassen, betrübt worden. Mit deiner Interpretation(!) der Ausnahme-Klausel von Jesus Christus bei seinem Scheidungs- und Wiederheiratsverbot in Mt 5,32 u. 19,9 vertrittst du mit deiner Argumentation die klassische Auffassung jener, die die generelle Unauflösbarkeit der Ehe vertreten (z.B. die Brüdergemeinden) – abgesehen eben von der einzig akzeptierten Ausnahme der vorehelichen Unzucht. Dabei geht man davon aus, dass gemäß der Lehre Jesu „das, was Gott zusammengefügt hat, der Mensch nicht scheiden soll“ (Mt 19,5.6). Deshalb versucht man ein generelles Scheideverbot aufzurichten und dieses lehrmäßig zu legitimieren. Dabei wird aber leider nicht beachtet, dass diese Aussage Jesu im Kontext von Mt 19,3.7-9 ausdrücklich im Zusammenhang steht mit der Frage der Pharisäer nach dem mosaischen Scheidebrief (5.Mo 24,1ff). Und das war ja damals ausschließlich eine Scheidung aus beliebiger Ursache – also nicht bei Ehebruch. Denn bei Ehebruch sollte gemäß dem Mosaischen Gesetz nicht geschieden, sondern gesteinigt werden! (3.Mo 20,10; 22,20; 5.Mo 22,22) Das war auch noch zur Zeit Jesu Christi die gültige Praxis (Joh 8,4.5). Jesus widersprach der mosaischen Scheidung aus beliebiger Ursache, aber er führte anstelle davon eine Ausnahme-Klausel ein: nämlich die legitime Scheidung bei Unzucht/Hurerei (Porneia). – Nun hängt das Verständnis dieser Klausel ganz von der korrekten Interpretation des Begriffes Porneia (Unzucht/Hurerei) ab. Warum verwendete Jesus für seine Ausnahme-Klausel nicht den Begriff Moicheia (Ehebruch), wo im Dekalog (= Zehngebot) doch ausdrücklich der Ehebruch verboten ist!? (2.Mo 20,14) – Die Antwort lässt sich aus der Tatsache ableiten, dass im Mosaischen Gesetz neben dem klassischen Ehebruch eine ganze Reihe anderer Unzucht-Sünden genannt werden, die alle gleichschwer wogen und bei denen Gott den Tod durch Steinigung (oder auf andere Weise) angeordnet hatte: darunter natürlich auch die voreheliche bzw. nichteheliche Sexualität (5.Mo 22,13-21). Doch zu den Todsünden der Unzucht/Hurerei zählten ebenso die Homosexualität (3.Mo 20,13), der Inzest (Sex mit nahen Familienangehörigen – 3.Mo 18,8; 20,11.12.17.19-21; 5.Mo 23,1), der gewalttätige Sex (Vergewaltigung – 5.Mo 22,23-27), die Zoophilie (Sex mit Tieren – 3.Mo 20,15.16), der menstruale Sex (während der weiblichen Periode – 3.Mo 20,18) und die Hurerei (Prostitution – 3.Mo 19,29; 5.Mo 23,18; 1.Kor 6,15.16). Alle diese Unzuchts-Sünden wogen gleich schwer und wurden mit dem Tod bestraft. Das waren also „Todsünden“, genauso wie Abgötterei und der Götzendienst (= religiöse Unzucht). Hätte Jesus bei der Ausnahmeklausel allein den Ehebruch (Moicheia) genannt, dann wären alle diese Gräuelsünden außen vor geblieben und hätten keine Scheidung und Wiederheirat legitimiert. Weil dort die klassische Definition von Ehebruch nicht gegriffen hätte. Denn der Ehebruch wird folgendermaßen definiert: Ein verheirateter Mann oder eine verheiratete Frau vollziehen mit einem anderen andersgeschlechtlichen Partner als dem eigenen Ehepartner sexuellen Verkehr. (Oder eine unverheiratete Person vollzieht mit einer verheirateten Person des anderen Geschlechts sexuellen Verkehr.) Wenn einer der Ehepartner mit einem gleichgeschlechtlichen (homosexuellen) Partner Unzucht treibt, dann entspricht das bereits nicht mehr der eigentlichen Definition von Ehebruch! Wie viel weniger würde das für die anderen Unzucht-Sünden und sexuellen Perversionen wie Tiersex, Inzest (mit eigenen Kindern) oder andere abartige Praktiken wie bspw. Sadismus (Sex mit Grausamkeit und Gewaltanwendung) gelten. Sollte da Jesus mit seiner Scheidungs-Ausnahmeklausel wirklich nur den einen Fall (den vorehelichen Sex) herausgegriffen haben ohne dabei die anderen Fälle schlimmster Unzucht/Hurerei zu berücksichtigen?! Das ist undenkbar! Der Begriff Porneia (Unzucht/Hurerei) umfasst alle sexuellen Sünden!
Du kennst den Unterschied zwischen Überbegriffen und Unterbegriffen. Porneia (Unzucht/Hurerei) ist ein Überbegriff für alle Arten von schweren Unzucht-Sünden. Er umfasst alle Unterbegriffe wie Homosexualität, Zoophilie, Inzest und andere – also auch Moicheia (Ehebruch). Siehe dazu die nachfolgenden Tafeln:
Dass der Begriff Porneia der Überbegriff für jede Form von Unzucht-Sünden ist – inklusiv des Ehebruchs (Moicheia) –, das wird auch von folgenden Bibelstellen bestätigt:
Das Gebot des Heiligen Geistes beim ersten Apostelkonzil in Jerusalem:
Als der Apostel Jakobus mit der Frage konfrontiert wurde, ob Heiden-Christen das ganze Gesetz Moses halten müssen, erklärte dieser unter der Führung des Heiligen Geistes folgendes:
„Deshalb urteile ich, man solle die, welche sich von den Nationen zu Gott bekehren, nicht beunruhigen, sondern ihnen schreiben, dass sie sich enthalten von den Verunreinigungen der Götzen und von der Unzucht (Porneia) und vom Erstickten und vom Blut.“ (Apg 14,18.29)
Es ist undenkbar, dass in dem hier verwendeten Begriff Porneia (Unzucht/Hurerei) nicht auch der Ehebruch (Moicheia) enthalten ist!
In einem Brief an die Gemeinden der Heiden-Christen wird dieses Urteil ausdrücklich als Gebot des Heiligen Geistes bestätigt:
„Denn es hat dem Heiligen Geist und uns gut geschienen, keine größere Last auf euch zu legen als diese notwendigen Stücke: euch zu enthalten von Götzenopfern und von Blut und von Ersticktem und von Unzucht (Porneia). Wenn ihr euch davor bewahrt, so werdet ihr wohl tun.“ (Apg 15,28.29)
Auch bei den folgenden Bibelstellen ist im Überbegriff Porneia selbstverständlich der Unterbegriff Moicheia (Ehebruch) enthalten, weil der Kontext das zwingend nahe legt, auch wenn dort der Begriff Moicheia (Ehebruch) nicht explizit erwähnt wird:
„Lasst uns anständig wandeln wie am Tag; nicht in Schwelgereien und Trinkgelagen, nicht in Unzucht (Porneia) und Ausschweifungen, nicht in Streit und Eifersucht“ (Röm 13,13)
„Flieht die Unzucht (Porneia)! Jede Sünde, die ein Mensch begehen mag, ist außerhalb des Leibes; wer aber Unzucht (Porneia) treibt, sündigt gegen den eigenen Leib.“ (1.Kor 6,18)
„Aber wegen der Unzucht (Porneia) habe jeder seine eigene Frau, und jede habe ihren eigenen Mann.“ (1.Kor 7,2)
„Offenbar aber sind die Werke des Fleisches; es sind: Unzucht (Porneia), Unreinheit, Ausschweifung, Götzendienst, Zauberei, Feindschaften, Streit, Eifersucht, Zornausbrüche, Selbstsüchteleien, Zwistigkeiten, Parteiungen, Neidereien, Trinkgelage, Völlereien und dergleichen. Von diesen sage ich euch im Voraus, so wie ich vorher sagte, dass die, die so etwas tun, das Reich Gottes nicht erben werden.“ (Gal 5,19-21)
„Tötet nun eure Glieder, die auf der Erde sind: Unzucht (Porneia), Unreinheit, Leidenschaft, böse Begierde und Habsucht, die Götzendienst ist!“ (Kol 3,5)
„Unzucht (Porneia) aber und alle Unreinheit oder Habsucht sollen nicht einmal unter euch genannt werden, wie es Heiligen geziemt“ (Eph 5,3)
„Denn dies ist Gottes Wille: eure Heiligung, dass ihr euch von der Unzucht (Porneia) fernhaltet“ (1.Thess 4,3)
„Nun aber habe ich euch geschrieben, keinen Umgang zu haben, wenn jemand, der Bruder genannt wird, ein Unzüchtiger (Pornos) ist oder ein Habsüchtiger oder ein Götzendiener oder ein Lästerer oder ein Trunkenbold oder ein Räuber; mit einem solchen nicht einmal zu essen.“ (1.Kor 5,11)
Es ist nicht vorstellbar, dass Jesus in seiner Ausnahme-Klausel die voreheliche Unzucht (gemäß 5.Mo 22,20.21) als einzigen Grund für eine Scheidung billigt, während er alle anderen, mindestens ebenso schlimmen Unzucht-Sünden und sogar den Ehebruch nicht gelten ließe!
Das Gebot, dass ein Ehepartner, der durch Ehebruch betrogen und seelisch schwer verletzt wurde, sich nicht scheiden lassen dürfe – bzw. im Falle einer solchen Scheidung aufgrund von Ehebruch nun für den Rest seines Lebens ledig bleiben müsse – ist vom biblischen Wort her nicht nur nicht nachvollziehbar, sondern geradezu eine Zumutung und grausame Härte, die der Agape-Liebe widerspricht.
In diesem Zusammenhang wird in der Seelsorge von den Betroffenen oftmals die Gewährung von bedingungsloser Vergebung gefordert – also Vergebung selbst bei mangelnder Reue und Umkehr des schuldigen Partners. Das ist nicht nachvollziehbar – siehe dazu den Link: J. Hübel: Müssen wir anderen bedingungslose Vergebung gewähren? – Selbst bei Einsicht, Reue und Umkehr des schuldigen Partners und bei anschließender Gewährung von Vergebung ist der betrogene Partner nicht dazu verpflichtet, die Ehe fortzuführen. Wenn allerdings kleine Kinder vorhanden sind, dann sollte geprüft werden, ob nicht eine Wiederherstellung der Ehe (mit Bundeserneuerung!) möglich und sinnvoll ist.
Mehr zu dieser Thematik in meinem ausführlichen Buch Ehe, Scheidung und Wiederheirat.
Gott hasst Scheidung! – Das bezeugt uns das prophetische Wort Gottes in Maleachi:
„Denn ich hasse Scheidung, spricht der HERR, der Gott Israels, ebenso wie wenn man sein Gewand mit Unrecht bedeckt, spricht der HERR der Heerscharen. So hütet euch bei eurem Leben und handelt nicht treulos!“ (Mal 2,16)
Doch wir müssen diese Aussage im Kontext des Alten Testaments interpretieren: Dieser Ausspruch Gottes erfolgte zu einer Zeit, in der es keine Scheidung aufgrund von Unzucht und Ehebruch gab! Damals wurden Unzüchtige, Hurer und Ehebrecher gesteinigt! Eine Ehe-Scheidung gab es nur aufgrund beliebiger Gründe – nachzulesen in 5.Mo 24,1.
Genauso wie die Ehe-Scheidung (aus beliebigem Grund) hasst Gott alle Formen der Unzucht – ganz besonders aber den Ehebruch, der einen gravierenden Bundesbruch und Treuebruch darstellt (Mal 2,14). Deshalb steht das Verbot des Ehebruchs auch explizit im elementaren Grundgesetz Gottes, in den Zehn Geboten:
„Du sollst nicht ehebrechen.“ (2.Mo 20,14)
Müssen Geschiedene ledig bleiben?
Immer wieder wird in diesem Zusammenhang auf das Gebot in 1.Kor 7,10-15 verwiesen:
„Den Verheirateten aber gebiete nicht ich, sondern der Herr, dass eine Frau sich nicht vom Mann scheiden lassen soll – wenn sie aber doch geschieden ist, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich mit dem Mann — und dass ein Mann seine Frau nicht entlasse.
Den Übrigen aber sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder eine ungläubige Frau hat und sie willigt ein, bei ihm zu wohnen, so entlasse er sie nicht. Und eine Frau, die einen ungläubigen Mann hat, und der willigt ein, bei ihr zu wohnen, entlasse den Mann nicht. Denn der ungläubige Mann ist durch die Frau geheiligt, und die ungläubige Frau ist durch den Bruder geheiligt; sonst wären ja eure Kinder unrein, nun aber sind sie heilig. Wenn aber der Ungläubige sich scheidet, so scheide er sich. Der Bruder oder die Schwester ist in solchen <Fällen> nicht gebunden; zum Frieden hat uns Gott doch berufen.“ (1.Kor 7,10-15)
Wenn Paulus im ersten Absatz von den „Verheirateten“ sprich und dann im zweiten Absatz von den „Übrigen“, bei denen es sich ganz klar um Mischehen handelt, bei denen ein Partner gläubig, der andere aber ungläubig ist, dann lässt sich daraus zweifellos ableiten, dass es bei den „Verheirateten“ (im ersten Absatz) eindeutig um eine Gläubigen-Ehe handelt, wo beide Partner Christen sind. Das ausgesprochene Scheideverbot bzw. das Gebot des Ledigbleibens im Falle von Scheidung gilt also nur für die Gläubigen-Ehe. Und auch nur dann für den Fall, dass kein Ehebruch stattgefunden hat, also aus beliebigem Grund. Denn nur dann hat das Ledigbleiben einen Sinn. Dann steht einer Versöhnung keine Untreue im Weg. In einem solchen Fall würde durch die Wiederheirat eines der Partner tatsächlich ein Ehebruch verübt werden. Denn bei einer Scheidung aus beliebigem Grund besteht ja die Ehe innerlich und vor Gott weiterhin. Erst durch Ehebruch bzw. Unzucht wird ein Zerbrechen der inneren Einheit des „ein Fleisch seins“ (Mt 19,5. 6) bewirkt. Liegt aber in einer Gläubigen-Ehe Ehebruch oder eine anderen Formen der Unzucht (Porneia) vor, dann greift die Ausnahme-Klausel Jesu und legitimiert nicht nur eine Ehescheidung, sondern auch eine anschließende Wiederheirat. Denn „es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei“ (1.Mo 2,18). „Aber wegen der Unzucht (Porneia) habe jeder seine eigene Frau, und jede habe ihren eigenen Mann.“ (1.Kor 7,2)
Bei einem zerbrochenen Ehe-Bund besteht kein Anlass und keine Verpflichtung, zu warten, um den Weg zur Versöhnung offen zu halten! (Das gilt nur für den Fall einer Scheidung oder Trennung aus beliebigem Grund.) Denn wenn der untreue, schuldige Partner keine Reue und Einsicht zeigt, dann würde sich der andere durch ein langes Warten nur unnötigerweise der Versuchung aussetzten, selbst in Unzucht zu fallen. In dieser Situation ist geistlicher Realismus besser als eine Glaubensakrobatik. Was Paulus für die Misch-Ehe sagt, gilt in diesem Fall auch für die Gläubigen-Ehe, die durch Unzucht oder Ehebruch zerstört wurde: „Denn was weißt du, Frau, ob du den Mann retten wirst? Oder was weißt du, Mann, ob du die Frau retten wirst?“ (1.Kor 7,16) Seelsorger sollten sich hüten, den Betroffenen (Unschuldigen) in dieser Hinsicht zu einer endlosen Warteschleife zu vertrösten!
Die Ausnahme-Klausel Jesu gilt natürlich auch für die Misch-Ehe, wenn der ungläubige Ehepartner Unzucht oder Ehebruch begangen hat. Der gläubige Partner darf sich dann initiativ vom untreuen Partner scheiden lassen und erneut heiraten. Ein Gläubiger oder eine Gläubige sind sogar frei zur Wiederheirat, wenn der/die Ungläubige sich aktiv trennt und scheiden lässt auch ohne Ehebruch/Unzucht begangen zu haben (1.Kor 7,15.16.27.28.39 - vgl. Röm 7,2). Der gläubige Teil ist in diesem Fall nicht „sklavisch gebunden“ (griech.: douleuo) und somit frei für eine neue Ehebindung. Doch bei dieser darf sich ein/e Gläubiger nicht an eine/n Ungläubige/n binden (2.Kor 6,14.15), sondern nur an einen gläubigen Partner (vgl. 1.Kor 7,39). (Als gläubig sind jene Personen anzusehen, die eine bewusste Bekehrung zu Jesus Christus vollzogen haben und sich haben aus eigenem Antrieb taufen lassen.)
Zusammenfassung: Jesus hebt für seine Gemeinde die Scheidung aus beliebigem Grund auf und streicht die Steinigung bei Unzucht und Ehebruch, aber er erlaubt durch die Ausnahme-Klausel in Mt 5,32; 19,9 für solche Fälle die Scheidung und Wiederheirat. Ein Verbot von Scheidung und Wiederheirat im Falle von Unzucht und Ehebruch lässt sich gemäß dem Gesamtbild neutestamentlicher Lehre nicht begründen.
Als Leseprobe nachfolgend eine Auswahl von 4 Graphik-Text-Tafeln zum vorliegenden Thema – aus dem Buch Ehe, Scheidung und Wiederheirat:
Hier ein kostenloser Download des pdf-Dokuments „Die Ausnahme-Klausel Jesu für Ehescheidung und Wiederheirat in Mt 5,32 u. 19,9“ (1,95 MB, 9 Seiten):